DSGVO -Was muss man beachten?Das Bild zeigt eine Frau, die an einem Tisch sitzt und vor sich eine Waage der Gerechtigkeit steht. Die Waage besteht aus Metall und hat auf beiden Seiten zwei Schalen. Links davon befindet sich ein grünes Dollarzeichen, rechts zwei grüne Figuren, von denen eine eine Person, die andere eine Person darstellt. Die Frau trägt eine weiße Bluse und hat langes braunes Haar. Der Hintergrund ist unscharf, aber es scheint, als befinde sie sich in einem Büro oder einer beruflichen Umgebung. Das Bild vermittelt das Konzept von Ausgewogenheit und Gerechtigkeit.

DSGVO

Was muss man beachten?

Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist seit Mai 2018 in Kraft und hat unter anderem auch wesentliche Auswirkungen auf Webseiten: Webseitenbetreiber müssen diverse Dinge beachten, da sonst empfindliche Strafen drohen.

Die einzelnen Punkte der DSGVO sind bekannt und werden von dem meisten Webdesignern einfach abgearbeitet, um allen Problemen aus dem Weg zu gehen. Wenn wir uns den Sinn der DSGVO klarmachen, ist dieses aber Verhalten paradox.

Die DSGVO schützt den Verbraucher davor, dass ungefragt persönliche Daten von diesem gesammelt und weiterverwendet werden. Diese Maßnahme ist auch gut und richtig, nur versuchen die meisten Webseiten eben diese mit lästigem Nachfragen (Cookie-Banner) auszuhebeln - und das ist völlig unnötig! Über die folgenden zwei Themen habe ich daher einen eigenen Artikel geschrieben:

  • Wieso Cookie-Banner eine schlechte Idee sind
  • Google Analytics rechtswidrig?

Es ist selbstverständlich, dass ich bei den Websites auf die DSGVO achte und Sie als Kunde nicht in das Thema einsteigen müssen. Insbesondere achte ich auf folgende Punkte:

  • SSL-Verschlüsselung

    Alle Webseiten werden über das verschlüsselte SSL-Protokoll ausgeliefert und somit von den Browsern als sicher erkannt. Ich arbeite in der Regel dabei mit kostenlosen Let’s-Encrypt-Zertifikaten.

  • Kein Cookie Banner

    Denn auf sogenannte „persistente Cookies“ kann man in den allermeisten Fällen verzichten und damit kann ist auch der für Besucher lästige Cookie-Banner nicht mehr nötig.

  • Kein Google-Analytics

    Für die Analyse von Besuchern auf Ihrer Website benutze ich Matomo-Analytics. Das Analysetool bietet einen ähnlichen Funktionsumfang wie Google-Analytics, kann aber DSGVO-konform betrieben werden, was bei Google-Analytics nicht der Fall ist. Es läuft auf denselben Webservern wie Ihre Internetseite. Damit ist sichergestellt, dass keine Userdaten ins Ausland übertragen werden. Durch sogenannte IP-Anonymisierung werden die Besucher anonym getrackt.

  • Kein Google Maps

    Die interaktiven Google Maps Karten können ebenfalls nicht DSGVO-konform genutzt werden. Wenn eine interaktive Karte gewünscht ist, arbeite ich mit OpenStreetMap. Durch eine Zwischenspeicherung auf den ilumi-Servern (Proxy-Server) wird ein DSGVO-konformer Einsatz gewährleistet.

  • Schriften

    Möchte man andere, als die Standard-Systemschriften benutzen, dann liegt die Verwendung der kostenlosen Google-Fonts nahe. Um diese DSGVO-konform zu nutzen, werden diese ebenfalls selbst gehostet.

  • Sharing-Buttons

    Die Buttons zum Teilen einer Website auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken werden von den Plattformen meist fertig angeboten - sind dann aber nicht DSGVO konform. Daher wurden die Buttons alle neu programmiert, so dass keine Besucherdaten vor dem eigentlichen Klick übertragen werden.

  • Datenschutzbestimmungen

    Auch wenn ich als Nicht-Anwalt keine Rechtssicherheit garantieren kann, kann ich auf Ihre Website zugeschnittene Datenschutzbestimmungen formulieren.

Ich berate Sie als Kunde gerne beim Thema DSGVO. Auch hier müssen Sie sich nicht tief einarbeiten, ich übernehme den Part für Sie! Falls es bei komplexen Sachverhalten auf eine rechtssichere Aussage ankommt, arbeite ich mit der Kanzlei Trojan Mühr zusammen, deren Spezialgebiete Wettbewerb, IT und Datenschutz sind:

Kanzlei Trojan Mühr

kanzlei-tm.de

Das aktuell angezeigte Bild, welches dynamisch geändert wird.